Rotes Quadrat mit dem Namen Frommert Websolutionsin weißer Schrift Der Name Frommert als roter Schriftzug
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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Hauke Frommert, Wullenweberstr. 6, 38304 Wolfenbüttel und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge und Absprachen.
  2. Hauke Frommert schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmen im Sinne des §14 BGB. Verträge mit Privatpersonen kommen nicht zustande.
  3. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung von Hauke Frommert und dem Auftraggeber gültig.

2. Zustande­kommen des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt zwischen Hauke Frommert und dem Auftraggeber zustande, wenn der Auftraggeber das von ihm unterschriebene Angebot an Hauke Frommert per E-Mail oder Briefpost übermittelt hat.
  2. Hauke Frommert bestätigt dem Auftraggeber den Eingang des unterschriebenen Angebots in Textform.

3. Leistungs­erbringung

  1. Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche an bereits abgenommenen Leistungen, ist Hauke Frommert nicht verpflichtet diesen Wünschen nachzukommen.
  2. Hauke Frommert ist es vorbehalten diesen Wünschen dennoch gegen entsprechende Vergütung nachzukommen.
  3. Werden dem Punkt 3.1. entsprechende Maßnahmen ergriffen, bestätigt der Auftraggeber die daraus entstehende Unwirksamkeit von vorher vereinbarten Fertigstellungs- und Veröffentlichungsterminen.

4. Drittanbieter

  1. Sofern nichts abweichendes im Angebot ausdrücklich angegeben ist, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von Hauke Frommert erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Auftraggeber hat diese Leistungen gesondert zu zahlen.
  2. Wird zur Erfüllung der im Angebot beschriebenen Leistungen Drittanbieter Software genutzt, sichert Hauke Frommert nicht zu, dass diese auch in Zukunft mit den von Hauke Frommert geschaffenen Werken kompatibel ist, sofern das Sicherstellen der Kompatibilität nicht im Angebot oder anderweitig vertraglich festgelegt ist.
  3. Wird zur Erfüllung der im Angebot beschriebenen Leistungen Drittanbietersoftware genutzt, haftet der Auftraggeber für die Nutzung dieser.
  4. Hauke Frommert haftet nicht für Verstoße gegen Lizenzvereinbarungen von Drittanbietern, die durch das Nutzen der im Angebot genannten Werke entstehen.
  5. Wird zur Erfüllung der im Angebot beschriebenen Leistungen Drittanbietersoftware genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Lizenzbedingungen des Drittanbieters Folge zu Leisten.

5. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet zur Erbringung der Leistung notwendige Inhalte zur Verfügung zu stellen. Welche und bis zu welchem Zeitpunkt, ist in Textform festgelegt.
  2. Hauke Frommert kann und wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte nicht auf Rechtsverstöße prüfen. Dies liegt in der Pflicht des Auftraggebers. Hauke Frommert haftet nicht für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte.
  3. Entsprechen gelieferte Inhalte nicht den von Hauke Frommert spezifizierten Anforderungen und es entsteht ein Verzug durch Nacharbeiten bzw. Aufbereitung, haftet Hauke Frommert nicht für diesen Verzug.
  4. Hauke Frommert erbringt keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechtskonformität der entstandenen Werke zu prüfen.

6. Abnahme

  1. Nach Fertigstellung eines Werks, wird Hauke Frommert den Auftraggeber über die Fertigstellung in Textform informieren.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Eingang dieser Information abzunehmen.
  3. Gemäß § 640 BGB stellt ein Stillschweigen des Auftraggebers nach Ablauf dieser Frist ebenfalls eine Abnahme dar.
  4. Bei dem Erbringen von Leistungen besteht vollkommene Gestaltungsfreiheit.
  5. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden.
  6. Nutzt der Auftraggeber eine Vertragsleistung, so gilt diese als abgenommen.

7. Rücktritt und Kündigung

  1. Hauke Frommert ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten auch nach einmaliger Mahnung nach einer Frist von 10 Werktagen nicht nachkommt.
  2. Hauke Frommert ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber gegen vertragliche Regelungen inklusive diesen Allgemeinen Geschäftsbedingung verstößt.
  3. Tritt Hauke Frommert aus in 7.1. und 7.2. genannten Gründen von dem Vertrag zurück, hat der Auftraggeber dennoch den im Angebot angegeben Gesamtbetrag zu zahlen.
  4. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn Hauke Frommert auch nach einmaliger Mahnung mit einer Frist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung gegen vertragliche Regelungen inklusive diesen Allgemeinen Geschäftsbedingung verstößt.
  5. Kommt es zum auftraggeberseitigen Vertragsrücktritt, sind bis zu diesem Zeitpunkt von Hauke Frommert erbrachte Leistungen dem Angebot entsprechend vom Auftraggeber zu zahlen.
  6. Tritt der Auftraggeber aus anderen Gründen als in 7.4. genannt zurück, ist der im Angebot angegebene Gesamtbetrag vom Auftraggeber an Hauke Frommert zu zahlen, da es wegen projektbezogener Terminierung Hauke Frommert nicht möglich ist, den entgangenen Gewinn kurzfristig, anderweitig zu erzielen.
  7. Tritt der Auftraggeber vor Beginn des Projekts vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung den im Angebot festgelegten Gesamtbetrag nach Aufstellung in 7.8. entweder vollständig oder anteilig an Hauke Frommert zu zahlen.
  8. Eine bis zu dem in 7.7. beschriebenen Zeitpunkt bereits getätigte Anzahlung wird diesem Betrag angerechnet.
  9. Rücktritt bis 60 Tage vor Projektbeginn: 50% des Gesamtbetrags.
  10. Rücktritt bis 30 Tage vor Projektbeginn: 75% des Gesamtbetrags.
  11. Danach 100% des Gesamtbetrags.
  12. Die Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform.

8. Urheber- und Nutzungsrecht

  1. Nach Fertigstellung der im Angebot angegebenen Werke und nach Zahlung des im Angebot festgelegten Gesamtbetrags überträgt Hauke Frommert das einfache Nutzungsrecht der o.g. Werke an den Auftraggeber.
  2. Bis alle erbrachten Leistung vollständig vom Auftraggeber bezahlt wurden, behält Hauke Frommert als einziger das Nutzungsrecht an den entstanden Werken.
  3. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf das Internet. Die Nutzung der angefertigten Werke in anderen Medien bspw. Print wird separat vertraglich vereinbart. Dies bedarf der Schriftform.
  4. Hauke Frommert behält sich vor im Sinne des § 13 UrhG Nennungen auf den im Angebot genannten Werken zu platzieren.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet auf Wunsch von Hauke Frommert die in 8.4. genannten Nennungen zu entfernen.
  6. Werden zur Erfüllung der im Angebot angegebenen Leistungen Werke von Dritten genutzt, ist Hauke Frommert verpflichtet dem Auftraggeber auf die Kosten des Auftraggebers die Nutzungsrechte an diesen Leistungen einzuräumen.

9. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung entfällt, sobald am Werk Änderungen vorgenommen werden, die nicht von Hauke Frommert selbst oder einem von Hauke Frommert für diesen Zweck beauftragten Dritten vorgenommen werden.
  2. Mängel, deren Auftreten auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien jeglicher Art zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

10. Angewandtes Recht und Gerichtsstand

  1. Das auf alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und Hauke Frommert geschlossen werden, angewandte Recht ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Wolfenbüttel.
Jetzt kontaktieren +49 152 247 28097 info@frommert-websolutions.de
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